Unbezahlter Urlaub – auf was muss geachtet werden?

5. August 2022 | Andrea Castro (zukünftige OPES-Mitarbeitende)

Die schon lange geplante Weltreise steht an. Vielleicht aber auch eine Weiterbildung eines Mitarbeitenden? Hierzu plant der/die Mitarbeitende einen unbezahlten Urlaub. Doch was muss dabei beachtet werden (arbeitsrechtlich aber auch sozialversicherungsrechtlich)?

Arbeitsrecht

Während des unbezahlten Urlaubes werden die Hauptpflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers pausiert, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sowie die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers ruhen– das Arbeitsverhältnis besteht jedoch weiterhin. Es gibt im Gesetz keine generelle Regelung des unbezahlten Urlaubes. Deshalb empfiehlt es sich, den unbezahlten Urlaub mit einer schriftlichen Vereinbarung zu definieren.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Bei unbezahltem Urlaub kann die berufliche Vorsorge für den Zeitraum (i.d.R. bis zu sechs Monaten) weitergeführt werden. Die Beiträge werden üblicherweise durch die Arbeitnehmenden bezahlt. Eine freiwillige Weiterversicherung im BVG muss vor Antritt des unbezahlten Urlaubs bei der Pensionskasse beantragt werden.

Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung (AHV/IV/EO), Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung (ALV)

Wenn der Mindestbeitrag für die AHV/IV/EO von CHF 503 pro Jahr (Stand 2022) nicht erreicht wird, können Beitragslücken für die Mitarbeitenden entstehen, was später zu einer Kürzung der Altersrente führt. Arbeitnehmende müssen sich in einem solchen Fall von sich aus bei der Ausgleichskasse als nichterwerbstätig anmelden.

Kinder- und Ausbildungszulagen werden nach Antritt des Urlaubs während des laufenden Monats und der drei darauffolgenden Monate ausgerichtet.

Während des unbezahlten Urlaubs besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und somit sind keine Beiträge an die ALV geschuldet. Es ist nicht möglich, die ALV auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

Unfallversicherung (UVG)

Der Schutz der obligatorischen UVG endet 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Danach kann der/die Arbeitnehmende eine Abredeversicherung bei der UVG des Arbeitgebers abschliessen. Die Abredeversicherung kann für bis zu sechs Monate abgeschlossen werden. Nach diesen sechs Monaten muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung der privaten Krankenkasse eingeschlossen werden.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Bei einem unbezahlten Urlaub entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ein Taggeldanspruch und die damit verbundene Wartefrist beginnen erst an dem Tag, der für die Wiederaufnahme der Arbeit vereinbart wurde. Eine freiwillige Weiterversicherung muss vor Antritt des unbezahlten Urlaubs bei der Krankentaggeldversicherung beantragt werden.

Alles klar? Dann dir oder dem Mitarbeitenden in deinem Unternehmen viel Spass bei der Auszeit.