Sozialversicherungs-Kennzahlen 2026

Sozialversicherungs-Kennzahlen 2026

Ab Januar 2026 treten im Bereich der Sozialversicherungen verschiedene Anpassungen in Kraft. Neben gleichbleibenden Kennzahlen und Grenzwerten gibt es Änderungen, die für Versicherte und Arbeitgebende relevant sind:

– Die Sozialversicherungskennzahlen und Grenzwerte bleiben im neuen Jahr unverändert
– Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge sowie die maximalen Einzahlungsbeträge in die Säule 3a ändern sich nicht
– Ab Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt – sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente
– Das Rentenalter für Frauen steigt gemäss AHV-Reform 21 auf 64 Jahre und 6 Monate
– Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a sind erstmals möglich

Die wichtigsten Kennzahlen 2026 haben wir kompakt für Sie im PDF zusammengefasst.

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